Jugendschutzgesetz

Die Untersuchung nach dem Jugendschutzgesetz ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nach § 32, Abs. 1, und dient dem Schutz des Jugendlichen.
Bei dieser Untersuchung erheben wir, neben dem allgemeinen Gesundheitszustand, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte.
Darüber hinaus können wir insbesondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden durch die beabsichtigte Aufnahme einer Beschäftigung zu vermeiden.

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