IGEL:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten viele Leistungen rund um die Gesundheit Ihres Kindes. Einige Leistungen fallen nicht in das Leistungsspektrum Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und können für Sie oder Ihr Kind eine sinnvolle Ergänzung in der Gesundheitsfürsorge sein.
Alle Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse werden nach der Gebührenordnung (GoÄ) für Ärzte in Rechnung gestellt:

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem Juni 2017 ein frühzeitiges Augenscreening in unserer Praxis anbieten können. Ein frühzeitiges Augenscreening – ab dem 6. Lebensmonat – schließt eine Lücke in den bisherigen Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes. Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter bis 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung, da es häufig mit bloßem Auge keine erkennbaren Symptome gibt, jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes ausübt. Wir sprechen ab sofort alle Eltern ab der Vorsorgeuntersuchung U5 auf die freiwillige Möglichkeit des Augenscreenings an und werden Ihnen einen entsprechenden Informationsflyer aushändigen.

Nierenscreening (Ultraschalluntersuchung um Fehlbildungen der Nieren und der ableitenden Harnwege auszuschließen)

Ultraschallscreening des gesamten Abdomens zum Ausschluss von Fehlbildungen

Ultraschallscreening durch die Fontanelle zum Ausschluss von Fehlbildungen

Reiseimpfungen sowie Reisemedizinische Beratungen, Erstellen einer Reiseapotheke

Grippeimpfung für Nicht- Risiko- Patienten

Schriftliche Atteste aller Art für Anwalt, Polizei, Schule, Versicherungen, Kindergärten

Kindergartenbescheinigungen

 

4Freunde