Vorsorgeuntersuchungen

Ob die Entwicklung Ihres Kindes oder Jugendlichen auch tatsächlich „normal“ verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind bis zum Jugendlichenalter vorgesehen:

U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder – falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)

Merkblätter für Eltern U1 bis U7a

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U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
U11: mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)

Merkblätter für Eltern und Kinder ab der U8

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Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks (grünes Checkheft) empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Meldepflicht

Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und versäumte Termine werden angemahnt.

Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

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